Lebensmittelklarheit

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Schweineborsten als Gewürz: Sind das nur Horrorgeschichten?

Schwein

Frage

Stimmt es, dass bei manchen Kartoffelchips als Gewürz unter anderem Wildschweinborsten verwendet werden, die dann für einen besseren rauchigen Geschmack verantwortlich sind? Oder sind das nur Horrorgeschichten?

Antwort

Schweineborsten zählen nicht als Lebensmittel und sind auch als Lebensmittelzutat unzulässig.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass Zusatzstoffe oder Aromen aus derartigen Ausgangsstoffen hergestellt wurden.

Natürliche Aromastoffe werden laut EU-Aromenverordnung aus „pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen“ gewonnen. Diese Ausgangsstoffe müssen keine Lebensmittel sein. Auch Tierhaare würden unter „tierische Ausgangsstoffe“ fallen.

Der Zusatzstoff L-Cystein ging vor einiger Zeit durch die Presse, weil er aus Haaren – auch aus Schweineborsten – und Federn stammen kann. Er wird als Mehlbehandlungsmittel bei der Herstellung von Brot eingesetzt.

Gewürze stammen dagegen aus Pflanzenteilen wie Blüten, Früchten, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke oder Zwiebeln von Gewürzpflanzen.
Auch Kräuter können zu Gewürzen zählen sowie Pilze, die wegen ihrer geschmack- und/oder geruchgebenden Eigenschaften verwendet werden. Sie dürfen keine Schweineborsten enthalten oder daraus hergestellt sein.

(Stand: 14.01.2013)

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