Erfolgreich abgemahnt: Schmelzkäse „Räucherschinken“
Statt – wie ausgelobt – „Räucherschinken“ steckte Formfleisch im Käse. Das entdeckte eine Verbraucherin und beschwerte sich bei Lebensmittelklarheit.
Zu Recht, denn zwischen einem gewachsenen Stück Hinterschicken und einem aus zerkleinerten Fleischstücken zusammengesetztem Formfleisch besteht ein deutlicher Qualitätsunterschied.
In der Zutatenliste war der Unterschied bemerkbar. Denn neben Schweinefleisch enthielt das Formfleischerzeugnis Wasser, Kartoffelstärke, Säureregulator E 326, Stabilisatoren E452 und E339 und Süßmolkenpulver.
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte das Produkt für Lebensmittelklarheit ab und hatte Erfolg. Der Hersteller unterschrieb eine Unterlassungserklärung und sagte damit verbindlich zu, mit anderen Zutaten verarbeitetes Schweinefleisch nicht mehr als Schinken zu bezeichnen.
(08.01.2013)
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