Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

SCHWARTAU Fruity Blaue Beeren

Blaue Beeren nur als knapp 5 Prozent Saftkonzentrat enthalten

Verbraucherbeschwerde

Auf der Verpackung sind als Früchte eigentlich nur Blaubeeren, Holunder und Heidelbeeren abgebildet. Die Aufschrift lautet "der kleine Riegel mit viel Frucht" und "Blaue Beeren" sowie "Brombeer-Heidelbeer-Holunder".
Enthalten sind als Früchte jedoch nur Rosinen, die angegebenen Früchte sind nur als Saft oder Aroma enthalten. Ich empfinde das als grob täuschend.
Frau H. aus Ingoldstadt vom 30.11.2012

Weitere Verbraucherbeschwerden hierzu
Bei den Riegeln handelt es sich um mit nicht einmal 5 % Beerensaft eingefärbte Sultaninen-Apfel-Riegel!!!
Herr T. aus Jena vom 22.03.2012

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Zusammenfassung:
Die Fruchtriegel enthalten als Früchte vorwiegend Sultaninen und Äpfel. Blaue Beeren stellen als Saftkonzentrate lediglich 4,6 Prozent der Zutaten.
Aufgrund der prominenten Abbildung von Brombeeren und  Heidelbeeren sowie der  Bezeichnung „Blaue Beeren“ kann der Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Recht diese Beeren in getrockneter Form und als hauptsächliche Fruchtzutaten erwarten.
Fruchtabbildungen sollten die Anteile der Früchte im Produkt widerspiegeln. Auch der Name des Produktes sollte auf die wesentlichen Zutaten hinweisen.

Darum geht’s:
Beim Blick auf die Schauseite der Verpackung springen vor allem Brombeeren und Heidelbeeren ins Auge. Daneben sind ein paar Holunderbeeren und zwei Sultaninen zu sehen. Die Sortenbezeichnung lautet „Blaue Beeren Brombeer-Heidelbeer-Holunder“, so dass die Erwartung naheliegt, dass die genannten blauen Beeren die Hauptzutaten sind.
Die prominent beworbenen blauen Beeren spielen als Fruchtsaftkonzentrat mit  zusammen 4,6 % laut Zutatenliste tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle. 60 Prozent der Riegelmasse stellen dagegen Sultaninen (42 %) und getrocknete Apfelstücke (18 %).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es ist aus unserer Sicht verständlich, dass der Verbraucher keine Äpfel und allenfalls einen geringen Sultaninenanteil in den Riegeln erwartet und sich getäuscht fühlt. Die Abbildungen und die Sortenbezeichnung spiegeln nicht die wahren Fruchtanteile in den Riegeln wider. Insbesondere Abbildungen beeinflussen die Kaufentscheidung und sollten die Zutaten realistisch zeigen.

Fazit:
Es wäre verbraucherfreundlicher, einerseits die hauptsächlich enthalten Sultaninen und auch Apfel oder Apfelstücke deutlich als Abbildungen und andererseits zumindest Sultaninen im Namen der Früchteriegel zu nennen.

 

mehr

Stellungnahme der Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA, Bad Schwartau

Kurzfassung:
Der Geschmack des Riegels wird durch die in der Sortenbezeichnung „Brombeer-Heidelbeer-Holunder“ angegebenen Früchte geprägt. Die darüber hinaus in dem Riegel enthaltenen Sultaninen und Apfelstücke sind nicht nur auf der Frontschauseite abgebildet, sondern auch im Zutatenverzeichnis mengenmäßig angegeben.

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