Gehören Spirituosen zu den Lebensmitteln?
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Antwort
Alkoholhaltige Getränke, darunter auch Spirituosen, zählen rechtlich zu den Lebensmitteln.
Für diese Getränke gelten jedoch hinsichtlich der Kennzeichnung einige Ausnahmen:
Beispielsweise müssen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent kein Zutatenverzeichnis tragen, mit Ausnahme von Bier.
Damit fehlt eine wichtige Informationsquelle über die Zusammensetzung der Produkte. Bestimmte Zusatzstoffe oder Zusatzstoffgruppen müssen allerdings kenntlich gemacht werden, zum Beispiel „ mit Farbstoff“.
Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent ist zudem kein Mindesthaltbarkeitsdatum erforderlich.
Der Alkoholgehalt ist bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt eine Pflichtangabe
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