Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

www.nevella.com, Darstellung Nevella Stevia

Nevella Stevia wird im Internetauftritt nun nicht mehr als „No Calorie Sweetener“ sondern als „Low Calorie Sweetener“ bezeichnet.

Verbraucherbeschwerde

Der Werbesatz  "No Calorie Sweetener" steht zwar nicht auf dem Etikett, dafür aber auf der deutschen Homepage http://www.nevella.com/stevia/gr/temp/index.html. Außerdem ist dort u.a. auch noch dieser Satz zu finden "Der Geschmack von Nevella Stevia ist sehr angenehm und enthält so gut wie fast keine Kalorien", was nicht zutrifft.
Herr B. aus Sindelfingen vom 24.04.201.

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Zusammenfassung:
Bei der Darstellung von Nevella Stevia im Internetnetauftritt von Nevella können Verbraucher aufgrund des großen Schriftzuges STEVIA und der zusätzlichen Angabe „No Calorie Sweetener“ erwarten, dass das Produkt nur aus den süßen Stoffen der Steviapflanze besteht und damit kalorienfrei ist. Aus unserer Sicht fühlen sich Verbraucher zu Recht getäuscht, wenn sie erst beim Durchlesen der Verpackungskennzeichnung erfahren, dass das Produkt zu 97 % aus Füllstoff Maltodextrin besteht und damit 371 kcal/100 g aufweist. Falsche Erwartungen von Verbrauchern an ein kalorienfreies oder fast kalorienfreies Süßungsmittel durch die Internetpräsentation sind nur zu vermeiden, wenn die Werbung mit „No Calorie Sweetener“ wegfällt. Außerdem sollten auch die Informationen im Internet den Energiegehalt klar benennen und den Verbraucher nicht durch unbestimmte Formulierungen wie „“… so gut wie fast keine Kalorien“ über den tatsächlichen Kaloriengehalt im Unklaren lassen.

Darum geht’s:
Auf der Unterseite nevella.com/stevia/gr/temp/index.html steht in dem Schriftzug Nevella Stevia der Hinweis „No Calorie Sweetener“. Im Informationstext zum Produkt findet sich zudem der Satz „Der Geschmack von Nevella Stevia ist sehr angenehm und enthält so gut wie fast keine Kalorien“. Verbraucher können durch diese Darstellung im Internet ein kalorienfreies Süßungsmittel erwarten.

Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittel-Gesundheitsangaben-Verordnung (HCVO) regelt unter anderem die Bedingungen für die Kennzeichnung eines Lebensmittels als „energiefrei“, analog kalorienfrei. Danach gilt für Tafelsüßen ein Grenzwert von 0,4 kcal (1,7 kJ) pro Portion, die der süßenden Wirkung von 6 g Saccharose (ca. 1 Teelöffel Zucker) entspricht. Bei der Angabe „energiearm“ darf eine Tafelsüße hingegen bis zu 4 kcal (17 kJ) pro Portion enthalten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die süß schmeckenden Glycoside der Stevia-Pflanze sind seit Ende 2011 als Süßstoff zugelassen ist und Lebensmittel mit dem Süßstoff-Zusatz erst seit Kurzem im Handel. Bislang haben Verbraucher noch wenige Erfahrungen mit diesem Süßstoff und damit hergestellten Produkten. Sie erfahren auf den Internetseiten nicht, dass das Produkt zu 97 Prozent aus Maltodextrin und lediglich zu drei Prozent aus Steviolglykosiden besteht. Die Steviolglykoside liefern zwar keine Energie, das Maltodextrin jedoch 371 Kilokalorien je 100 Gramm Stevia Streusüße. Durch die hohe Süßkraft der Steviolglykoside, die bei dem 200- bis 300-Fachen im Vergleich zu Haushaltszucker liegt, ist der Kalorien- und Kohlenhydratgehalt pro Portion Streusüße nur gering. So liefert beispielsweise ein Teelöffel Stevia Streusüße mit 1,9 Kilokalorien und 0,5 g Kohlenhydraten nur ein Zehntel der Kilokalorien und Kohlenhydrate eines Teelöffels Haushaltszucker mit etwa 20 Kilokalorien und 5 g Kohlenhydraten. Somit ist das Produkt unserer Ansicht nach mit der Überschrift „No Calorie Sweetener“ gemäß der HCVO fälschlich als kalorienfrei gekennzeichnet. Die Bezeichnung „kalorienarm“ wäre die richtigere.


Fazit:
Auf der Internetseite sollte die Werbung mit dem Schriftzug „No Calorie Sweetener“ entfallen oder durch eine Formulierung ersetzt werden, die den tatsächlichen Kaloriengehalt widerspiegelt. Ein Hinweis auf den Maltodextringehalt von 97 Prozent und den dadurch bedingten Kalorien- und Kohlenhydratgehalt pro 100 Gramm von Nevella Stevia wäre verbraucherfreundlicher als die ausschließliche Angabe für einen Teelöffel Streusüße oder unbestimmte Formulierungen wie „“… so gut wie fast keine Kalorien“

Hier finden Sie weitere Informationen zu Steviolglycoside – neuer Süßstoff aus der Stevia-Pflanze, Wie muss Stevia gekennzeichnet werden? und Werbung mit dem Nährwert: Strenge Vorgaben für die Hersteller.

mehr

Stellungnahme des Anbieters Heartland Sweeteners, U.S. Carmel/Indiana, USA

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:
Wir haben Ihre Kommentare zu unserer Website aufgegriffen und entsprechend in die Seite eingebaut.

Status

Am 18.05.2012 teilte der Anbieter mit, dass er die Internetseite für Nevella Stevia verändert hat. Der Schriftzug „No Calorie Sweetener“ ist nun durch „Low Calorie Sweetener“ und der Text „… und enthält so gut wie fast keine Kalorien“ durch „… und die Produkte eignen sich perfekt zum Backen und Süßen von heißen und kalten Getränken.“ ersetzt.

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