Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

„Enthält von Natur aus Zucker“ – Gesetzeslücke trickreich genutzt

Zuckerwürfel
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7.8.2012. - „Enthält von Natur aus Zucker“ – die Angabe klingt wie ein sinnvoller Hinweis und meistens ist sie das auch. Aus Zutaten wie Getreide, die von Natur aus zuckerfrei sind, können aber bei der Herstellung zuckerreiche Erzeugnisse entstehen. Und damit rechnet nicht jeder Käufer.

„Ohne Zuckerzusatz“ – sinnvoller Hinweis auf ungesüßten Lebensmitteln

„Ohne Zuckerzusatz“ ist eine rechtlich geregelte Angabe. Sie ermöglicht beispielsweise, Getränke zu bewerben, denen weder Zucker noch eine andere süßende Zutat zugesetzt wurde. Der im Getränk enthaltene Zucker stammt dann beispielsweise nur aus Fruchtsäften.

In Produkten, die mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ werben, aber trotzdem Zucker enthalten, sollte ergänzend der Hinweis erfolgen „enthält von Natur aus Zucker“. Für Verbraucher ist das hilfreich, denn sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Lebensmittel dennoch erhebliche Mengen Zucker befinden können.

„Enthält von Natur aus Zucker“ – Das Schlupfloch

Ein Lebensmittel, das ausschließlich aus Getreide besteht, enthält von Natur aus dagegen keinen Zucker – oder allenfalls minimale Mengen. Wirbt solch ein Getreideprodukt aber mit dem Hinweis "ohne Zuckerzusatz - enthält von Natur aus Zucker",  so ist Vorsicht geboten. Nicht immer sind damit die minimale Zuckerspuren in Getreide gemeint.

Große Zuckeranteile können in ein vermeintlich ungesüßtes Produkten gelangen. Und das geht so:

Statt Zucker zuzusetzen, werden bei der Herstellung Stärke spaltende Enzyme zugefügt. Sie setzen die im Getreide enthaltene Stärke zu Zucker um.

Auf demselben Weg – durch Stärkeverzuckerung – stellt die Lebensmittelindustrie Glucosesirup her. Dieser Zucker müsste, wenn er zugesetzt würde, aber als Glucosesirup deklariert werden.

Für den Nährwert der Produkte macht es keinen Unterschied, ob Zucker bei der Herstellung entsteht oder zugegeben wird. Der kleinen Unterschied: Die beliebte Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist nur im ersten Fall möglich.

Vermeintlich ungesüßte Produkte

Einen Baby-Getreidebrei „ohne Zuckerzusatz“ mit 27 Prozent Zucker, der auf diese Weise „von Natur aus“ ins Produkt kam, fand eine Portalnutzerin – und fühlte sich getäuscht. Vergleichbare Produkte, die genauso werben, enthalten gerade mal 1 bis 2 Prozent Zucker – eben die Menge, die in einem ungesüßten Getreidebrei zu erwarten ist.

Vielfach wird der Trick auch für Getreidedrinks angewendet: Nahezu alle Produkt auf dem Markt enthalten Zucker aus Stärkeverzuckerung, teilweise über 10 Prozent – mehr als in handelsüblichem Kakaotrunk.

Ansicht der Verbraucherzentrale

Es ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nichts dagegen einzuwenden, süß schmeckende Getreideprodukte herzustellen. Nur sollten sie nicht die Werbung „ohne Zuckerzusatz“ tragen.

Die Lebensmittelhersteller missbrauchen hier nach Ansicht der Verbraucherzentrale eine sinnvolle rechtliche Kennzeichnungsregelung zu Werbezwecken.

Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden, bevor es zu weiteren derartigen Produktentwicklungen „ohne Zuckerzusatz“ kommt.

Die Werbung „ohne Zuckerzusatz – enthält von Natur aus Zucker“ sollte Lebensmitteln vorbehalten sein, bei denen ein Zuckeranteil in den aufgeführten Zutaten enthalten ist. Die Angabe darf nicht ausgeweitet werden auf solche Produkte, in denen Zucker während der Produktion erzeugt wird.

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