Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

„Frucht pur!“ – mit Zusatzstoffen und gesüßt

Obst in Schichten
© Maria P - Fotolia.com

10. 07. 2012. – Die Werbung verheißt „Pure Frucht“ oder „Frucht 100 %“. Wer hier aber glaubt, das Produkt enthalte außer Frucht keine weiteren Zutaten, kann sich gewaltig irren.

Denn der Begriff „Frucht“ wird bei Lebensmittelherstellern offenbar weiter gefasst, als Verbraucher dies nachvollziehen können.

So wird kurzerhand das Geliermittel Pektin zur Frucht gerechnet – schließlich stammt es aus Äpfeln. Und das Säuerungsmittel Citronensäure wird ebenfalls unter „Frucht“ subsumiert – denn dort kann man die Säure von Natur aus finden.

Auch ist nicht jedes „Frucht pur“-Produkt automatisch ungesüßt: In der Zutatenliste finden sich beispielweise zuckerreiche Zutaten wie Agavendicksaft, Apfeldicksaft oder Fruchtsüße.

Die Grenze zwischen „Frucht“ und süßenden Zutaten ist nicht klar geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Lebensmittel, die mit
„100 % Frucht“ oder „Frucht pur“ werben, keine Zusatzstoffe enthalten. Auch Lebensmittel, die wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden, sollten hier Tabu sein – selbst wenn diese aus Früchten hergestellt sind.

Genauso wenig wie Zucker – obwohl er aus der Rübe stammt – zu den Gemüseerzeugnissen zählt, sollte Agavendicksaft als „Frucht“ beworben werden.


(10.07.2012)

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