Ab sofort: Kein Bio-Lebensmittel ohne EU-Bio-Logo
Seit dem 1. Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo eine Pflichtkennzeichnung auf allen ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Damit können Verbraucher Öko-Produkte europaweit auf den ersten Blick erkennen.
Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackten Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden.
Bisher ist das deutsche Bio-Siegel bekannter. Es darf auch weiterhin verwendet werden.
Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Was in so genannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Diesen Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen.
Zusätzlich dürfen die ökologischen Anbauverbände ihre Siegel weiterhin auf Bio-Produkten verwenden. Sie sagen aus, dass die Produkte zusätzlich zur EU-Öko-Verordnung den speziellen – häufig strengeren – Richtlinien der Verbände entsprechen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29.06.2012
Melden Sie unzureichende Lebensmittelkenn-
zeichnungen
-
Sie fühlen sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht? -
Wir prüfen Ihre Meldung und bitten anschließend den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat der Anbieter sieben Tage Zeit. -
Wir veröffentlichen Ihre Meldung, unsere Einschätzung, die Stellungnahme des Anbieters und aktualisieren den Status.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 29.6.2012


