Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Ab sofort: Kein Bio-Lebensmittel ohne EU-Bio-Logo

EU-Bio-Logo

Seit dem 1. Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo eine Pflichtkennzeichnung auf allen ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Damit können Verbraucher Öko-Produkte europaweit auf den ersten Blick erkennen.

Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackten Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden.

Bisher ist das deutsche Bio-Siegel bekannter. Es darf auch weiterhin verwendet werden.

Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Was in so genannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Diesen Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen.

Zusätzlich dürfen die ökologischen Anbauverbände ihre Siegel weiterhin auf Bio-Produkten verwenden. Sie sagen aus, dass die Produkte zusätzlich zur EU-Öko-Verordnung den speziellen – häufig strengeren – Richtlinien der Verbände entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29.06.2012

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