Darum geht´s:
Auf der Verpackung von BIO Vollkorn – Penne Rigate aus 100 % Hartweizen-Vollkorngrieß steht unterhalb der Zutatenangabe folgender Hinweis: Enthält Spuren von Eiern, Sulfiten, Soja, Sellerie, Fisch und Krebstieren. Verbraucher können sich zu Recht fragen, warum und in welcher Menge die angegebenen Zutaten enthalten sind, wenn man doch reine Teigware kaufen möchte.
Betrachtet man die aufgeführten Lebensmittel und Stoffe genauer, stellt man fest, dass es sich um diejenigen handelt, welche für Lebensmittelallergiker strikt meiden sollten, denn schon geringe Spuren können gefürchtete Symptome auslösen.
Bei der Lebensmittelproduktion kann es zum unbeabsichtigten Eintrag von Spuren bekannter Allergene kommen, wenn zum Beispiel auf einer Produktlinie zuerst gefüllte Teigtaschen und danach reine Teigwaren wie Penne produziert werden. Da der Hersteller für die Sicherheit seiner Produkte haftet, findet man immer häufiger den freiwilligen Hinweis: „Kann Spuren von…enthalten“ oder „Enthält Spuren von…“,
da geeignete Maßnahmen zur Einschränkung oder gar Verhinderung von „Verunreinigungen“ die Produktion verteuern würde.
Das Fehlen eines derartigen Hinweises schließt eine Verunreinigung nicht aus. Andererseits kann der Hinweis auf Spuren von Allergenen lediglich vorsorglich aufgedruckt sein, ohne dass tatsächlich Allergenspuren im Produkt vorkommen. Dies dient nicht dem Verbraucherschutz und schränkt gleichzeitig die für Allergiker verfügbaren Lebensmittel unnötig ein.
Das ist geregelt:
Die Lebensmittelkennzeichnung soll Allergikern bei der Kaufentscheidung helfen, deshalb müssen nach der im November 2007 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2007/68/EG die 14 häufigsten Zutaten die Lebensmittelallergien auslösen können im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden. Ist ein Allergen nicht als Zutat, sondern als unbeabsichtigte „Verunreinigung“ durch den Produktionsprozess, die Lagerung oder Verpackung in die Ware gelangt, kann der Hersteller in Produkthaftung genommen werden, wenn durch sein Produkt beim Allergiekranken Symptome ausgelöst wurden. Deshalb sichern sich viele Hersteller durch einen freiwilligen Hinweis auf mögliche Spuren von Allergenen ab. Für solche Angaben gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungsregelung und über den Wortlaut entscheiden die Hersteller selbst.
So sieht´s die Verbraucherzentrale:
Der vorsorgliche Hinweis auf möglich enthaltene Spuren von Allergenen mag zwar gut gemeint sein, schränkt jedoch die Kaufmöglichkeiten vieler Allergiker unnötig ein. Wir sind der Meinung, dass die Hersteller dafür Sorge tragen müssen, reine Teigwaren, auch ohne Kontamination mit weiteren allergenen Stoffen zu produzieren. Wenn eine Verunreinigung nicht ausgeschlossen werden kann, dann sollte dies nicht pauschal, sondern mit angegebenen Werten und Begründungen erfolgen. Dazu ist eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, ab welchem Grenzwert auch unbeabsichtigt enthaltene Allergene als Zutat zu kennzeichnen sind.
Fazit:
Verbraucher, die von Allergien betroffen sind, wollen beim Einkauf zuverlässige Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel. Deshalb sollte die Spurenkennzeichnung an Schwellenwerte gebunden sein, sofern dies für einzelne Allergene nach Ansicht von Experten zulässig und möglich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Allergen-Kennzeichnung.