Leicht heißt nicht kalorienarm
21.6.2012. – Ob Wurst, Käse, Joghurt, Limonade oder Kartoffelchips – viele Hersteller locken mit dem Begriff "light" oder "leicht" auf der Verpackung.
"Light" darf sich ein Lebensmittel beispielsweise dann nennen, wenn es mindestens 30 Prozent weniger Fett oder Zucker enthält als ein vergleichbares Produkt.
Damit wird ein Lebensmittel aber nicht automatisch kalorienarm. So sind "Chips light" oder leichte Mayonnaise mit 50 Prozent Fett lediglich etwas kalorienreduzierter als die fettreichen Originale.
Es lohnt sich auch bei "light" genau auf die Kalorien- und Nährwertangaben zu schauen. Hersteller reduzieren zwar gerne den Fettanteil, erhöhen häufig aber im gleichen Zug den Salzgehalt oder setzen mehr Zusatzstoffe ein, damit mehr Geschmack an das Lebensmittel kommt.
Die Verpackung muss außerdem einem Hinweis tragen, auf die Eigenschaften sich die Angabe „leicht“ bezieht.
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