"Was bin ich?"
Verbraucherzentralen kritisieren viele Verkehrsbezeichnungen
9.5.2012. – Appetitanregende Bilder, Phantasienamen oder vollmundige Werbung mit Zutaten – viele Informationen auf der Verpackung von Lebensmitteln erwecken einen falschen Eindruck oder lassen nicht sofort erkennen, was drin steckt.
Oft wirken diese Informationen eher verschleiernd als informierend. Das führt dazu, dass Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf oft im Dunkeln tappen, obwohl Transparenz eine wichtige Zielsetzung in der Europäischen Ernährungspolitik ist.
Verkehrsbezeichnungen sollten Klarheit schaffen
Jedes Lebensmittel muss eine Bezeichnung tragen – Juristen sagen dazu „Verkehrsbezeichnung“. Diese muss klar und eindeutig sein, über wesentliche Zutaten und die charakteristischen Eigenschaften informieren.
Doch häufig führt diese Bezeichnung ein Schattendasein auf der Rückseite der Verpackung, während sich auf der Vorderseite oft Phantasienamen und bunte Bilder befinden.
Marktcheck der Verbraucherzentralen
Eine Überprüfung der Verbraucherzentralen bei 119 gezielt eingekauften Lebensmitteln ergab: Die Verkehrsbezeichnung ist teilweise schwer zu finden, schlecht zu lesen und stellt nicht immer eine angemessene Verbraucherinformation dar.
Hier muss die Industrie aus Sicht der Verbraucherzentralen nachbessern, damit Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, was wirklich in der Verpackung steckt.
Die Untersuchung der Verbraucherzentralen zur Verkehrsbezeichnung in Zahlen:
- Qualitätsbeurteilung schwierig: 44 % der Verkehrsbezeichnungen waren beschönigend, das heißt sie täuschten eine höhere Qualität vor als tatsächlich vorhanden war. 29 % waren nicht aussagekräftig oder nicht eindeutig. Beispiele: „Spargelcremesuppe“ mit nur 4 % Spargel, aber mit zugesetztem Aroma; „Asiatischer Nudelsnack Typ Ente“, der kein Entenfleisch, sondern nur Aroma enthält.
- Benennung widersprüchlich: In 40 % der Fälle wich die Phantasiebezeichnung deutlich von der Verkehrsbezeichnung ab. Beispiel: Das Produkt „Birne Granatapfel“, dessen Verkehrsbezeichnung „Früchtetee aromatisiert Birne Granatapfel“ die Zutaten besser beschrieb, doch erst in der Zutatenliste preisgab, dass weder Birne noch Granatapfel die Hauptzutaten waren, sondern Äpfel.
- Nur mit der Lupe: Die Schrift war bei 27 % der Bezeichnungen zu klein (unter 1,2 mm) oder bei ebenfalls 27 % nicht hervorgehoben. Die schlechte Lesbarkeit stellt für alle Altersgruppen ein Problem dar, insbesondere jedoch für ältere Menschen. Hinzu kommt, dass bei 8 % der Produkte die schlechten Kontraste, zum Beispiel durch glänzende Etiketten oder dunkelgraue Schrift auf hellgrauem Hintergrund, die Lesbarkeit noch zusätzlich erschwerten.
- Verstecken spielen: Bei 63 % der Verpackungen wurde den Verbrauchern eine aufwendige Suche auf der Verpackung zugemutet, da man die Verkehrsbezeichnung nicht auf der Schauseite finden konnte. Bei 25 % der Produkte war sie auf den ersten Blick nur sehr schwierig auffindbar, weil sie beispielsweise in zu vielen Sprachen oder im Falz angebracht waren.
Gesicht zeigen: Die Verkehrsbezeichnung gehört auf die Vorderseite der Verpackung und ein zweites Mal vor die Zutatenliste. Auf der Schauseite sollte ihre Größe mindestens 75 % vom Phantasienamen betragen.
Mut zur Größe: Eine Mindestschriftgröße von 3 mm (bezogen auf das kleine „x“) und deutliche Kontraste sind die Grundvoraussetzung für eine bessere Lesbarkeit der Verkehrsbezeichnung.
Farbe bekennen: Die Verkehrsbezeichnung darf keine falschen Erwartungen wecken, das heißt sie darf nicht beschönigend sein.
Klartext reden: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs müssen an die geänderten Verbrauchererwartungen angepasst werden.
Aromatisierung deutlich deklarieren: Mit Aromen aufgepeppte Lebensmittel müssen auf dem ersten Blick als solche erkennbar sein, das heißt ein Hinweis sollte in die Verkehrsbezeichnung.
Weitere Informationen:
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Weiterführende Links
- Verbraucherzentrale
Verkehrsbezeichnungen für Lebensmittel: Lange Mängelliste


