Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Getreidebrei „ohne Zuckerzusatz“

Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ enthalten zwar keine zugesetzten Zucker, sind jedoch nicht unbedingt zuckerfrei.

Verbraucherbeschwerde

Auf der Verpackung des ... steht extra vorn auf der Verpackung "ungesüßt" und ich sehe in der Zutatenliste zu Hause Maltodextrin. Darf sowas sein? Zählt Maltodextrin nicht zu den Süßungsmitteln?
Frau B.aus Berlin vom 06.05.2012

Der Getreidebrei ... wirbt mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ in großen Buchstaben, wenn man nicht genau hinschaut, bemerkt man die Einschränkung dieser Aussage nicht. Schaut man in die Zutatenliste, entdeckt man, dass dem Brei Maltodextrin zugesetzt wird. Ich bin etwas enttäuscht, denn ohne Zucker heißt für mich wirklich ohne Zucker.
Frau G. aus München am 03.02.2012

Weitere Verbraucherbeschwerden hierzu

Auf der Verpackung des Kleinkind-Müslis steht "ohne Zuckerzusatz". Bei der Auflistung der Zutaten kommt jedoch "Maltodextrin" vor, das meines Wissens auch ein Zucker ist (Anmerkung der Redaktion: Maltodextrin wird nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung nicht zu den Zuckern gerechnet.).
Frau H. aus Weiterstadt vom 06.12.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Zusammenfassung:
Der Getreidebrei ist mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ gekennzeichnet. In der Nährwerttabelle ist ein Zuckergehalt mit dem Verweis „Zucker aus aufgeschlossenem Getreide“ ausgewiesen. Zudem ist dem Getreidebrei Maltodextrin zugesetzt, das meist aus Maisstärke hergestellt wird.  Nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung zählt dieser Stoff zwar nicht zu den Zuckern , er enthält aber trotzdem unterschiedliche Zuckerarten (Mono- und Disaccharide). Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist damit zwar korrekt, da kein Zucker im Sinne von Haushaltszucker zugesetzt wurde. Für Verbraucher ist es aber schwer nachzuvollziehen, dass Produkte „ohne Zuckerzusatz“ nicht zwangsläufig zuckerfrei oder zuckerarm sind, sondern trotzdem über andere Zutaten wesentliche Mengen an Zucker enthalten können. Die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zulässig sein, wenn das Lebensmittel über Zutaten wesentliche Mengen Zuckerstoffe enthält, die erst durch die Verarbeitung der Zutaten entstanden sind.

 

Darum geht’s:
Der von der Verbraucherzentrale erworbene Getreidebrei besteht aus Hafervollkornmehl (teilweise aufgeschlossen), Weizenvollkornmehl, Reisgrieß, Weizenkleie, Maltodextrin, einer Vitaminmischung, mehreren Mineralstoffen und Milchsäurebakterien. Er ist auf der Frontseite mit der nährwertbezogenen Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ und der Fußnote „Zucker aus aufgeschlossenem Getreide“ gekennzeichnet. In der Nährwerttabelle wird ein Zuckergehalt von 27 % im Produkt ausgewiesen.

Das ist geregelt:
Die nährwertbezogene Angabe „ohne Zuckerzusatz“ oder „ohne Zusatz von Zucker“ besagt nur, dass einem Produkt keine Einfach-, oder Zweifachzucker (z. B. Traubenzucker oder Haushaltszucker) und keine anderen wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel, zum Beispiel Sirupe oder Honig, zugesetzt wurden. So gekennzeichnete Produkte können jedoch durchaus Zucker enthalten, wenn dieser natürlicherweise Bestandteil anderer Zutaten ist, zum Beispiel Fruchtzucker in Säften.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Im vorliegenden Fall wird die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ rechtlich korrekt verwendet. Auf der Schauseite der Packung wird auf den Gehalt an „Zucker aus aufgeschlossenem Getreide“ verwiesen. Allerdings erfolgt dieser Hinweis nicht in demselben Textfeld sondern nur in einer Fußnote. Zudem ist die Schriftgröße deutlich kleiner als die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ und kann sehr leicht übersehen werden.
Das Getreide (Hafervollkornmehl) im vorliegenden Produkt wurde „aufgeschlossen“, das heißt die Struktur und die Molekülgröße der Stärke so verändert, dass der Getreidebrei ohne Aufkochen verzehrsfertig angerührt werden kann und die Verdaulichkeit verbessert wird. Bei dem Aufschluss der Stärke entstehen auch Zuckermoleküle. Der Zuckergehalt des Produktes ist also eine Folge der technologischen Bearbeitung des Getreides. Darauf wird auch in der Fußnote der Nährwerttabelle verwiesen.
Maltodextrine werden aus Getreidestärke hergestellt, werden aber laut Nährwertkennzeichnungsverordnung nicht zu den Zuckern gerechnet. Sie enthalten aber trotzdem die unterschiedlichsten Zuckerstoffe bis hin zu Trauben- und Haushaltszucker (Mono- und Disaccharide). Maltodextrine dienen unter anderem als Stabilisatoren, Füllmittel, Verdickungsmittel, als Trägersubstanz für Aromen oder zur Energieanreicherung von Produkten. Maltodextrine sind kaum süß sondern nahezu geschmacksneutral.

Fazit:
Trotz korrekter Kennzeichnung trifft das Produkt nicht die Erwartung der Verbraucherin an einen Getreidevollkornbrei „ohne Zuckerzusatz", da es laut Nährwerttabelle 27 % Zucker enthält. Es kann erstens nicht erwartet werden, dass Konsumenten mit den Details und Folgen der Getreideverarbeitung vertraut sind. Zweitens enthalten Getreidevollkornmehle (hier Hafervollkornmehl) Ein- und Zweifachzucker nur in sehr geringen Mengen (jeweils im Milligrammbereich). Der Zuckeranteil am Gesamtkohlenhydratgehalt liegt hier jedoch bei 38 %. Dies ist auf die Verarbeitung zurückzuführen. Der Zuckergehalt des Produktes ist also nicht natürlich wie der Zuckergehalt in Früchten. Die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zulässig sein, wenn das Lebensmittel über Zutaten wesentliche Mengen Zuckerstoffe enthält, die erst durch die Verarbeitung der Zutaten entstanden sind.

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