Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Wie ist die Bezeichnung „Heumilch“ definiert?

Antwort

Der Begriff „Heumilch“ ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Man versteht darunter Milch von Kühen, die nicht mit Silage und Gärfutter gefüttert werden. Vielmehr erhalten die Kühe frisches Grünlandfutter, Heu und Getreide.

In Österreich haben sich die Dachverbände der Heumilch-Landwirte und
-hersteller auf ein „Heumilchregulativ – Vorschriften für silofreie Milch“ geeinigt. Dieses enthält detaillierte Vorgaben zu erlaubten und verbotenen Futtermitteln sowie weitere Regelungen, zum Beispiel zum Verzicht auf Gentechnik und zum selektiven Einsatz von Pestiziden.

Die Einhaltung der Vorgaben wird in Österreich von unabhängigen Stellen kontrolliert.

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