Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Wildwurst

Häufig kein Hinweis auf Fleisch anderer Tierarten auf der Vorderseite

Verbraucherbeschwerde

Auf der Vorderseite der Verpackung steht: Hirsch Salami. Dreht man die Verpackung um und liest die Zusammensetzung, steht da u. a. 40 % Hirschfleisch. Der "Produktname" Hirsch Salami ist doch sehr irreführend für mich.

Frau D. aus Köln vom 20.11.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Zusammenfassung:
Dass in Wildwurst auch Schwein oder andere Fleischarten verarbeitet sind, teilweise in beachtlicher Menge, erfahren Verbraucher häufig erst in der Zutatenliste. Unserer Meinung nach sollte bereits auf der Vorderseite ein Hinweis auf alle enthaltenen Fleischarten erfolgen.

Darum geht’s:
Es gibt im Handel eine Reihe von Würsten, die Wildfleisch enthalten und in ihrer Bezeichnung auf die zum Wild zählenden Tierarten aber keine weiteren Tierarten hinweisen, z. B. Hirschsalami. Erst der Zutatenliste ist zu entnehmen, dass neben Hirsch auch Bestandteile anderer Tierarten in der Wurst vorkommen. Der fehlende Hinweis auf die verarbeiteten anderen Tierarten kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass für diese Produkte ausschließlich Wildfleisch verarbeitet wurde.

Das ist geregelt:
Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen Produkte, in deren Bezeichnung als Wortbestandteil Wild genannt wird, z.B. Hirschsalami, Fleisch anderer Tierarten wie Rind und Schwein (Speck) enthalten, ohne dass dieses in der Verkehrsbezeichnung angegeben werden oder ein Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung erfolgen muss.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bestehen Produkte aus verschiedenen Fleischarten sollten alle verwendeten Fleischarten in der Verkehrsbezeichnung auf der Schauseite stehen und/oder durch zusätzliche Hinweise, mit prozentualer Angabe der Menge, auf der Schauseite angegeben werden. Zum Beispiel „Salami vom Hirsch und Schwein“ oder „Hirschsalami mit 55 % Schweinefleisch“.

mehr

Melden Sie unzureichende Lebensmittelkenn-
zeichnungen

  • 1
    Sie fühlen sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht?
  • 1
    Wir prüfen Ihre Meldung und bitten anschließend den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat der Anbieter sieben Tage Zeit.
  • 1
    Wir veröffentlichen Ihre Meldung, unsere Einschätzung, die Stellungnahme des Anbieters und aktualisieren den Status.
Produkt melden

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Produktbeschreibungen den Stand zum Zeitpunkt der Produktmeldung wiedergeben. Seit diesem Zeitpunkt können sich die Produktaufmachung, -kennzeichnung und/oder die Zusammensetzung des Produktes geändert haben. Wir fordern Anbieter und Verbraucher auf, uns zu informieren, wenn veränderte Produkte im Handel zu finden sind.

Internetportal gefördert im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.