Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Ist der Einsatz von technischen Hilfsstoffen bei Bio-Lebensmitteln erlaubt und dürfen diese dann gentechnisch verändert sein?

Sind nicht-deklarationspflichtige Inhaltsstoffe wie etwa Enzyme oder andere technische Hilfsstoffe auch in Bio-Lebensmitteln nach EU-Verordnung erlaubt und wenn ja, auch solche die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden?

Antwort

Technische Hilfsstoffe sind Stoffe, die aus technologischen Gründen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet, aber wieder entfernt werden und allenfalls in geringen Rückständen zurück bleiben können, wenn diese gesundheitlich unbedenklich sind. 

Die Verwendung technischer Hilfsstoffe ist auch für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt. Wie auch bei konventionellen Lebensmitteln müssen diese nicht gekennzeichnet werden. Allerdings werden ökologische Lebensmittel mit weniger Hilfsstoffen hergestellt. Bioproduzenten beispielsweise verzichten beim Brotbacken ganz auf Enzyme.

Da Gentechnik im Biobereich grundsätzlich verboten ist, dürfen auch die technischen Hilfsstoffe nicht gentechnisch hergestellt werden.

Gentechnik ist mit den Grundgedanken der ökologischen Landwirtschaft nicht zu vereinbaren, deshalb schließen auch alle anderen nationalen und internationalen Öko-Richtlinien den Einsatz von Gentechnik aus. Die Hersteller von Bio-Lebensmitteln dürfen keine künstlichen Farbstoffe, keine Geschmacksverstärker und insgesamt nur 47 Zusatzstoffe einsetzen.

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