„Spitzenqualität“ – kein leeres Versprechen
19.1.2012. – Wer Truthahn-Fleischwurst in „Spitzenqualität“ oder Delikatess-Bierschinken kauft, erwartet etwas Besonderes. Zu Recht! Laut den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches müssen sich Fleisch und Fleischerzeugnisse, die mit hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess-“, „spezial“, „fein“ o.ä. beworben werden, auch durch eine überdurchschnittliche Qualität auszeichnen.
Maßgebend dafür ist vor allem die Verwendung eines höheren Anteils an Muskelfleisch bei der Herstellung dieser Produkte.
Leitsätze sind zwar nicht rechtsverbindlich. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beurteilte im März 2010 Geflügel-Wurstwaren aber als irreführend, weil diese unter der Bezeichnung „Spitzenqualität“ vertrieben wurden, aber den erforderlichen Anteil an reinem Muskelfleisch nicht enthielten.
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