Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Ferrero Yogurette

Erwartungen an Werbung „schmeckt joghurt-leicht“ nicht erfüllt

Verbraucherbeschwerde

Auf der Verpackungsfront sind – lecker glänzend und frisch – ganze Erdbeeren abgebildet, Zwei Yogurette-Riegel schwimmen auf einem Joghurtschwall. Selbst auf der Rückseite liest man noch: "... auf der Basis von Magermilchjoghurt und Erdbeeren". Wirft man jedoch einen Blick auf die schmale Seite der Packung erkennt man, dass für die "Magermilch-Joghurt-Creme" lediglich Zucker, pflanzliche Fette, Magermilchjoghurtpulver, Aromen sowie Emulgatoren verwendet werden. Keine Spur von Erdbeeren in der Creme. Doch selbst das "Erdbeergranulat" besteht nur aus Zucker, Erdbeerpulver und Pflanzenfett. Eine Erdbeere haben diese Riegel nie gesehen!

Herr D. aus Bad Honnef vom 20.07.2011


 

Weitere Verbraucherbeschwerden hierzu

Auf der Verpackung sind viele frische Erdbeeren und ein Glas mit Milch oder Joghurt zu sehen. In der Beschreibung heißt es: "... feinen Füllung auf der Basis von Magermilchjoghurt und Erdbeeren".
Wenn von Basis die Rede ist, denke ich, Magermilchjoghurt und Erdbeeren sind die Hauptzutaten. Auch der Satz "... schmeckt joghurt-leicht" und die Herausstellung von "Magermilchjoghurt" lässt an ein fettarmes Produkt denken. Tatsächlich besteht eine Yogurette aber zu 90 % aus Fett (35,6 %) und Zucker (54,7 %), was selbst für eine Süßigkeit enorm ist! Mit Magermilchjoghurt und Erdbeeren verbinde ich etwas Gesundes und kann erst aus den Nährwertangaben herauslesen, wie viel Fett und Zucker Yogurette enthält.

Herr S. aus Heroldsberg vom 21.07.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Yogurette“, die Abbildungen von Erdbeeren und Joghurt auf der Vorderseite der Schokolade und die Beschreibung „auf Basis von Magermilchjoghurt und Erdbeeren“ vermitteln nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck, dass Erdbeeren und Joghurt einen wesentlichen Anteil der Schokolade ausmachen. Dies trifft jedoch nicht zu. Die Mengenanteile von Joghurt und Erdbeeren sollten daher auf der Vorderseite der Schokolade angegeben werden. Die Bezeichnung „leicht“ zur Beschreibung des Geschmacks ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale missverständlich.

Die Vorderseite der Schokolade zeigt mehrere Erdbeeren und ein Glas mit einer weißen Creme, die vermutlich einen Joghurt darstellen soll. Zusätzlich findet sich der Slogan „…schmeckt joghurt-leicht“. Die Rückseite informiert darüber, dass der Geschmack in der „Füllung auf der Basis von Magermilchjoghurt und Erdbeeren“ liegt. Dabei sind die Begriffe „Yogurette“, „Magermilchjoghurt“ und „Erdbeeren“ fett gedruckt.

Laut Zutatenverzeichnis besteht die Schokolade zu 49,5 Prozent aus „Magermilch-Erdbeer-Creme“. Nach Zucker, pflanzlichem Fett und Traubenzucker ist in dieser Creme eine nicht deklarierte Menge an Magermilchjoghurtpulver enthalten. Erdbeeren finden sich in der Creme nur in Form von Aroma. Zusätzlich werden 5,5 Prozent Erdbeergranulat eingesetzt, dass überwiegend aus Zucker und erst an zweiter Stelle aus Erdbeerpulver besteht.

Der Name „Yogurette“ in Verbindung mit den Abbildungen von Erdbeeren und Joghurt auf der Vorderseite und der Hinweis auf der Rückseite, dass der Geschmack in der feinen Füllung auf der Basis von „Magermilchjoghurt und Erdbeeren“ liege, vermitteln nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck, dass Erdbeeren und Joghurt einen wesentlichen Anteil der Schokolade ausmachen. Laut Zutatenliste ist dies jedoch nicht der Fall. Beide Zutaten spielen eine untergeordnete Rolle, zudem gehen die Mengenanteile aus der Zutatenliste nicht genau hervor. 
Die Anteile an Joghurt und Erdbeeren sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale auf der Vorderseite angegeben werden, um falsche Vorstellungen zu vermeiden. Auch sollten diese Zutaten nicht als Basis der Füllung beschrieben werden.

Auch der Slogan „schmeckt joghurt-leicht“ kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale zu Missverständnissen führen. Die Bezeichnung „leicht“ kann mit der gleichlautenden nährwertbezogenen Angabe verwechselt werden und so beispielsweise mit fettarm oder kalorienarm assoziiert werden. Die Anforderungen für diese nährwertbezogene Angabe erfüllt das Produkt nicht. Laut der Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung sind die Nährwerte der Yogurette mit denen herkömmlicher Vollmilchschokolade vergleichbar.
Um eine Verwechslung zu vermeiden, sollte der Begriff „leicht“ als nährwertbezogene Angabe Produkten mit verringertem Brennwert oder entsprechender Nährstoffzusammensetzung vorbehalten bleiben.

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Stellungnahme der Ferrero MSC GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main

Kurzfassung:
Die auf der Verpackung genannten Aussagen entsprechen vollständig allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften. Der Erdbeer- und Joghurtgeschmack sind für das Produkt wertbestimmend und die Abbildung von Früchten auf der Verpackung ist rechtlich korrekt. „Schmeckt joghurt-leicht“ bezieht sich erkennbar nur auf den Geschmack. Ein „Gesundheitsbezug“ ist dabei weder beabsichtigt noch herzustellen.

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