Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Bier ist kein Gesundbrunnen

Gericht untersagt Werbung über positive gesundheitliche Wirkungen

gefüllte Biergläser
© akf - Fotolia.com

15.9.2011. – Alkoholhaltigen Getränken darf kein gesundes Image verliehen werden.
Dies bestätigt das Landgericht Berlin, indem es dem Verein Deutscher Brauer-Bund e.V. untersagt, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Bier zu werben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass auf der Internetseite des Vereins Bierkonsum unter anderem mit einem verringerten Diabetes- und Krebsrisiko in Verbindung gebracht wurde.

Der Verein hatte dort folgende Aussagen veröffentlicht:

  • "Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken",
  • "Wer mäßig Alkohol trinkt, verringert die Gefahr, an Alters-Diabetes zu erkranken um rund 30 Prozent",
  • "Bier ist reich an Vitaminen und arm an Kalorien, es regt den Stoffwechsel und die Durchblutung an, stärkt die Knochen und mindert das Herzinfarktrisiko. Manchen Inhaltsstoffen des Hopfens wird sogar nachgesagt, sie könnten das Krebsrisiko mindern",
  • "Eine simple Möglichkeit die Knochen zu stärken und zu erhalten ist: jeden Tag ein Glas Bier trinken (…). Das ist vor allem für Frauen interessant: Osteoporose, einer Schwächung des Knochenbaus, von der verstärkt Frauen in den Wechseljahren betroffen sind, kann durch Bier vorgebeugt werden. Verantwortlich für diese Wirkung des Bieres ist die Gerste, in der das mineralische Silizium enthalten ist."

Das Landgericht Berlin bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, dass die getroffenen Aussagen des Vereins als Werbung einzuordnen sind, auch wenn sie nicht auf ein spezielles Produkt, sondern Bier im Allgemeinen bezogen sind.

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nach der europäischen Health-Claims-Verordnung keine Angaben tragen, die einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen.

Quelle: Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 17.08.2011 (Link s. Randspalte)

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