Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Allergenkennzeichnung

Um Allergikern die Lebensmittelauswahl zu erleichtern, müssen die wichtigsten Allergene – sie verursachen 90% aller Lebensmittelallergien – auf verpackten Lebensmitteln immer deklariert werden.
Folgende Zutaten und Erzeugnisse daraus sind kennzeichnungspflichtig:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l, als SO2
  • Lupinen
  • Weichtiere

Die Kennzeichnung kann an drei verschiedenen Stellen auf der Verpackung zu finden sein:

  • In der Verkehrsbezeichnung, z.B. „Vollmilchschokolade“
  • in der Zutatenliste, z B. „Gewürze (Sellerie)“
  • bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie zum Beispiel Wein, mit einem zusätzlichen Hinweis, z.B. “enthält Schwefel". 

Bei loser Ware müssen die potentiellen Allergene bisher nicht gekennzeichnet werden.

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