Um Allergikern die Lebensmittelauswahl zu erleichtern, müssen die wichtigsten Allergene – sie verursachen 90% aller Lebensmittelallergien – auf verpackten Lebensmitteln immer deklariert werden.
Folgende Zutaten und Erzeugnisse daraus sind kennzeichnungspflichtig:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l, als SO2
- Lupinen
- Weichtiere
Die Kennzeichnung kann an drei verschiedenen Stellen auf der Verpackung zu finden sein:
- In der Verkehrsbezeichnung, z.B. „Vollmilchschokolade“
- in der Zutatenliste, z B. „Gewürze (Sellerie)“
- bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie zum Beispiel Wein, mit einem zusätzlichen Hinweis, z.B. “enthält Schwefel".
Bei loser Ware müssen die potentiellen Allergene bisher nicht gekennzeichnet werden.





