Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

„Ohne Zusatzstoffe“ – trotzdem gefärbt, aromatisiert und im Geschmack verstärkt

Clean Label

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„Ohne Konservierungsstoffe“, „ohne Geschmacksverstärker“, „ohne Farbstoffe“, „ohne Aromastoffe“ – Hersteller verleihen Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten mit einem so genannten „Clean Label“ ein natürliches Image. Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, freut sich über diese Angaben. Doch es handelt sich dabei in erster Linie um Produktwerbung, die nicht immer hält, was sie verspricht.

Versprochen: „natürliche“ Lebensmittel

Die „ohne xy“-Versprechen auf den Etiketten werden in Fachkreisen „Clean Label“ – saubere Etiketten genannt. Sie vermitteln Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um natürliche Lebensmittel ohne unerwünschte Inhaltsstoffe handelt.

Doch die mit Clean Label gekennzeichneten Produkte sind oft längst nicht so „sauber“ und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird. Vielfach werden unbeliebte Zusatzstoffe durch deklarationsfreundliche Alternativen ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch von Gesetzes wegen nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden müssen:

„Ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“

Ohne Geschmacksverstärker

Lebensmittel mit dieser Werbeaussage sprechen Kunden an, die auf Geschmacksverstärker verzichten wollen, insbesondere auf Glutamat. Zahlreiche Produkte, die laut Werbung ohne diesen Zusatzstoff auskommen, enthalten dennoch Glutamat: Er versteckt sich in anderen Zutaten, insbesondere im Hefeextrakt, aber auch in Sojaprotein, Tomatenpulver oder Würze und muss dann nicht namentlich in der Zutatenliste angegeben werden.

„Ohne künstliche Farbstoffe“

Lebensmittel „ohne künstliche Farbstoffe“ sind dennoch oft gefärbt. Dafür sorgen Konzentrate oder Pulver aus Obst und Gemüse. Sie gelten nicht als Farbstoffe und müssen deshalb auch nicht mit einer E-Nummer gekennzeichnet werden. Auf ihre färbende Eigenschaft wird häufig nicht hingewiesen. Ein derart optisch aufgepepptes Lebensmittel kann eine höhere Qualität vortäuschen. So kann z.B. Rote-Bete-Saft im Kirschjoghurt einen höheren Kirschgehalt vermitteln oder Algenpulver bei Wasabi-Erdnüssen einen höheren Anteil des japanischen Meerrettichs.

„Ohne künstliche Aromen“

goldenes Siegel, im Rand

Auch der Hinweis „ohne künstliche Aromen“ kann zu Verwirrung führen, denn häufig zeigt die Zutatenliste, dass dennoch Aromen zugesetzt wurden. Diese gelten laut Gesetz zwar nicht als künstlich, sie werden aber trotzdem im Labor hergestellt – auch „natürliche Aromen“. Nur wenn die Zutatenliste keine Aromen ausweist, stammt der Geschmack vollständig aus den verwendeten Lebensmitteln.

„Ohne Konservierungsstoffe“

Wenn „ohne Konservierungsstoffe“ auf dem Etikett steht, heißt das nicht, dass das Produkt keine Stoffe mit konservierender Wirkung enthält. Andere Zusatzstoffe verlängern ebenfalls die Haltbarkeit, z.B. Antioxidationsmittel und Säuerungsmittel. Auch Zutaten wie Senfsaaten, Gewürz- oder Fruchtextrakte können konservierend wirken.

Marktcheck der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen haben sich im Jahr 2010 einen Überblick über die verwendeten „Clean-Label“-Werbungen auf Lebensmitteln verschafft. Dabei wurden in 12 relevanten Lebensmittelgruppen 151 Produkte mit einem „Clean Label“ gefunden. Häufig enthielt ein Lebensmittel mehrere Aussagen zu fehlenden Zusatzstoffen, so dass insgesamt 272 Werbeaussagen zu prüfen waren.

Ergebnisse der Untersuchung:

Auf den untersuchten Produkten wurden insgesamt 59 unterschiedlich formulierte Clean Label gefunden.

  • Bei über 90 Prozent der Produkte, die mit dem Label „ohne Geschmacksverstärker“ zum Würzen angeblich auf Geschmacksverstärker wie Glutamat verzichten, werden andere geschmacksverstärkende Zutaten wie Hefeextrakte eingesetzt.
  • Bei über 60 Prozent der Lebensmittel, die mit den Aussagen „ohne Farbstoffe“ oder „ohne künstliche Farbstoffe“ beworben werden, setzen die Hersteller andere färbenden Zutaten wie etwa Rote-Bete-Saft oder Spinat ein.
  • Wird auf dem Etikett mit dem Versprechen „ohne künstliche Aromen“ geworben, kommen bei über 70 Prozent der Produkte andere Aromen zum Einsatz, die rechtlich nicht als künstlich gelten.
  • Slogans wie „Natur pur“ oder „natürlich“ kommen bei 80 % der Tütensuppen vor. In den langen Zutatenlisten sind jedoch stark verarbeitete Stoffe wie Antioxidantien und Aromen enthalten.

Marktchecks der Verbraucherzentralen sind allerdings keine wissenschaftlichen Studien, Die Zahlen können also nicht verallgemeinert werden, aber sie geben deutliche Hinweise auf die Marktsituation.  

Handlungsbedarf aus Sicht der Verbraucherzentralen: Mehr Verbraucherschutz bei Lebensmitteln mit „sauberen Etiketten“

Die Werbung mit „sauberen Etiketten“ muss rechtlich geregelt werden, damit die Produkte bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen wecken:

  • Bei der Werbung „ohne Zusatzstoff X“ sollten keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltsstoffen eingesetzt werden dürfen.
  • Der Begriff „natürliches Aroma“ muss transparenter geregelt werden. Er muss für Aromen reserviert werden, die aus der Zutat gewonnen werden, nach der das Lebensmittel schmeckt (z.B. Erdbeeren). Derzeit kann „natürliches Aroma“ beispielsweise auch von Mikroorganismen oder aus Zellstoff stammen.
  • Aussagen wie „ohne Zusatzstoff x lt. Geetz“ sind wertlos, weil vergleichbare Lebensmittel diesen Zusatzstoff laut Gesetz natürlich ebenfalls nicht enthalten dürfen. Bei dieser Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollten keine Ausnahmen gemacht werden.
  • Begriffe wie „natürlich“ oder „künstlich“ und vergleichbare Formulierungen müssen europaweit einheitlich rechtlich definiert werden.

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