Lebensmittelklarheit

Lebensmittelklarheit

Grundpreisauszeichnung

– wichtig, aber nicht immer korrekt

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Der Grundpreis ist ein wichtiges Hilfsmittel, wenn es darum geht, Preise mehrerer Produkte mit unterschiedlicher Füllmenge miteinander zu vergleichen. Gerade bei „kniffligen“ Lebensmitteln, wie Tütensuppen – hier ist der Grundpreis auf das zubereitete Erzeugnis zu beziehen – haben die Verbraucherzentralen aber im Einzelhandel immer wieder Fehler in der Grundpreisangabe gefunden.

Grundpreise für einen Preisvergleich

Die Grundpreisangabe ist für den Preisvergleich besonders wichtig. Sie steht in der Regel zusammen mit dem Endpreis am Regal und bezieht sich auf ein Kilogramm oder Liter des Produktes, bei kleinen Lebensmittelmengen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Der Grundpreis erspart Verbrauchern ein aufwändiges Umrechnen, wenn sie Preise von Lebensmitteln mit unterschiedlichen Füllmengen vergleichen wollen.

Der Grundpreis soll gut lesbar und in unmittelbarer Nähe des Endpreises auf dem Preisschild angebracht sein. Er muss vom Verbraucher mit einem Blick wahrnehmbar sein.

Besondere Grundpreisberechnungen

Für mache Produkte gelten Sonderregelungen: Bei Trockenprodukten wie Fertigsuppen oder Dessertpulver bezieht sich der Grundpreis beispielsweise nicht auf den Inhalt des Päckchens, sondern auf das fertig zubereitetet Erzeugnis. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit (z.B. eingelegte Gurken oder Erbsen in der Dose) wird für die Berechnung des Grundpreises nur das Abtropfgewicht berücksichtigt.

Marktcheck der Verbraucherzentralen

Gerade die Kennzeichnung dieser „besonderen“ Lebensmittel bereitet dem Einzelhandel teilweise Schwierigkeiten. Die Verbraucherzentralen haben im Sommer 2010 bundesweit die Grundpreisauszeichnung von 3.225 Lebensmitteln überprüft. Es wurden in erster Linie Produktgruppen ausgewählt, für die spezielle Regelungen gelten: Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen. Der Marktcheck fand in 93 Discountern und Einzelhandelsketten statt.

Die Ergebnisse

Der Marktcheck liefert Hinweise darauf, dass der Lebensmitteleinzelhandel mit der Gestaltung der Preisetiketten einen Preisvergleich häufig erschwert.

Denn über die Hälfte der Grundpreisangaben fehlte oder wurde falsch oder anhand einer falschen Bezugsgröße berechnet:

  • Bei jedem fünften Produkt fehlte die Grundpreisangabe.
  • Bei rund 40 Prozent der erfassten Grundpreisangaben wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet, zum Beispiel wird bei einer Tütensuppe der Grundpreis auf das Gewicht statt auf das Volumen bezogen.
  • Bei 11 Prozent der erfassten Grundpreisangaben war der Grundpreis falsch berechnet.
  • Der Grundpreis war bei vergleichbaren Produkten mal rechts, mal links und dabei in oft kaum lesbaren Schriftgrößen auf die Etiketten gedruckt.
  • Zwei Discounter verwendeten sogar Preisspannen anstelle eindeutig zuzuordnender Grundpreise.

Handlungsbedarf aus Sicht der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen sehen aufgrund dieser Ergebnisse Nachbesserungsbedarf bei der Grundpreisangabe. Der Einzelhandel sollte die Kennzeichnungsregelungen konsequenter umsetzen, die Lebensmittelüberwachung dies verstärkt kontrollieren.

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